In einer beispiellosen Aktion hat der Bundestag mit sofortiger Wirkung die freiwillige Arbeitslosenversicherung für solche Selbstständige abgeschafft, die sich vor 2004 selbstständig gemacht haben.
Aber möglicherweise lohnt es sich trotzdem, den Antrag noch zu stellen und bei Ablehung wegen Fristablauf zu klagen. Ver.di und andere prüfen die Chancen solcher Klagen und sagen zu, die Freien gegebenenfalls zu unterstützen.
Denn Unter bestimmten Voraussetzung ist es sehr sinnvoll für Selbstständige, Beiträge in die freiwillige Arbeitslosenversicherung (= "freiwillige Pflichtversicherung") zu zahlen. Hier sind die Details - und die Links zu der aktuellen Streit-Diskussion um die Abschaffung.
Beim Fachbereich Medien von ver.di NRW können sich Freie alle vier Wochen Mittwoch von 14 bis 18 Uhr telefonisch oder persönlich von
KollegInnen beraten lassen. Ort: Das Büro des ver.di-Betriebsverbandes
WDR am Appellhofplatz. Die Beratung richtet sich aber an alle
Medien-Freien, insbesondere Journalistinnen und Journalisten, egal mit
welchen Auftraggebern und Projekten.
Anmeldung: über Tel. (02 11) 61824-333 (ver.di Fachbereich Medien NRW)
Der versierte Kollege Manfred Kloiber gibt
ver.di-Mitgliedern in NRW Rat zu Themen
wie Audio-Aufnahme und -Schnitt und Computerkram. Anmeldung
wie bei der Freienberatung über (0211) 61824-333