Was soll ich tun, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis stehe? |
25.11.2011 | ||||||
Wenn Dein Name nach Deiner Meinung eigentlich darin stehen müsste: Binnen einer Woche nach dem Bekanntmachen des Wählerverzeichnisses muss schriftlich Einspruch eingelegt werden. Einzelheiten wird der Wahlvorstand sicherlich noch bekannt geben, falls sich etwas Zusätzliches aus der Wahlteilnahme der arbeitnehmerähnlichen Freien und der LeiharbeitnehmerInnen ergibt. Zu Favoriten hinzufügen (89) | Artikel zitieren | Aufgerufen: 779 | Drucken
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