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Sender-Podcasts bieten neue Marktchancen für Komponisten PDF Drucken
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09.06.2008
Dass die Rundfunksender ihre Fernseh- und Radiobeiträge in zunehmendem Maße online stellen, führt einerseits zu musikfreien Online-Versionen, andererseits aber auch zu neuen Marktchancen für Auftragskomponisten. Denn eine einmalige Zahlung an einen Komponisten kommt die Sender billiger als die GEMA-Gebühren für Podcasts.

Für die Online-Verwertung von GEMA-fälligen Musiken, die in Radio- und Fernsehbeiträgen vorkommen, müssten die Sender nämlich neue Gebühren zahlen. Die GEMA-Meldung bei der Sendung deckt die Online-Verwertung nicht ab. Diese Zahlungen in beträchtlicher Höhe wollen die Sender gern vermeiden.

Auf der Mailingliste wdrfreie berichten MitarbeiterInnen des WDR, der Sender mische ganze Radiofeatures neu ab, um sie ohne die darin enthaltenen Musikpassagen online stellen zu können. Andere Redaktionen wie beispielsweise die TV-Wissenschaftsredaktion schlössen derzeit Verträge mit Komponisten ab, die Musik zur GEMA-freien Verwendung durch den Sender komponieren sollten.

Für die Nutzung von fünf Songs im Ineternet berechnet die GEMA Webseitenbetreibern derzeit beispielsweise 10 Euro monatlich. Auch wenn die Zahlungen der Rundfunkanstalten wegen Sonderverträgen geringer sein dürften, so kommen sie dennoch bei den direkt beschäftigen UrheberInnen preiswerter davon. Der beim WDR und einigen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern geltende Urhebertarifvertrag sieht für die Online-Nutzung einen einmaligen Zuschlag von nur 4,5 Prozent vor.

Eine urheberrechtliche Frage in dem Zusammenhang ist, ob die Sender so einfach die Musik aus einem Werk entfernen dürfen, ohne die Urheber zu fragen. Denn schließlich haben sich die Autoren und Regisseure von Radiofeatures oder Fernsehdokumentationen bei der Nutzung bestimmter Musikpassagen in ihren Werken etwas gedacht. 

Die Sender haben in Verträgen, AGBen und Tarifverträgen sich zwar in aller Regel das Recht gesichert, die Werke zu  bearbeiten. Das Recht zu einer Verfälschung des Werkes ist dadurch aber nicht gedeckt.



Links

GEMA-Gebühren für Podcasts



WDR-Urhebertarifvertrag

 

Mailinglisten für Freie MitarbeiterInnen - nicht nur beim WDR:

http://freie.verdi.de/vernetzung


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